Der Mutter-Kind-Pass – dein wichtigster Begleiter in der Schwangerschaft

Der Mutter-Kind-Pass ist in Österreich für alle werdenden Mütter kostenlos erhältlich und begleitet dich von der Schwangerschaft bis zum 5. Lebensjahr deines Kindes. Er dokumentiert wichtige Vorsorgeuntersuchungen und ist Voraussetzung für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes.

Wann bekomme ich den Mutter-Kind-Pass?

Den Mutter-Kind-Pass erhältst du bei deiner Gynäkologin oder deinem Gynäkologen, bei einer Hebamme oder bei deiner Gebietskrankenkasse (ÖGK) – sobald die Schwangerschaft festgestellt wurde. In Wien ist er auch in vielen Mutter-Kind-Zentren erhältlich.

Pflichtuntersuchungen in der Schwangerschaft

Um das volle Kinderbetreuungsgeld zu erhalten, müssen 5 Untersuchungen während der Schwangerschaft und 5 Untersuchungen beim Kind im ersten Lebensjahr nachgewiesen werden. Die Untersuchungen sind:

  • 1. Untersuchung – bis Ende der 16. SSW: gynäkologische Untersuchung, Blutbild, Blutgruppe, Röteln- und Toxoplasmose-Antikörper, Ultraschall
  • 2. Untersuchung – 17.–20. SSW: großer Ultraschall (Organscreening), Blutdruck, Urin
  • 3. Untersuchung – 25.–28. SSW: Blutzuckertest, Blutbild, Antikörpersuchtest
  • 4. Untersuchung – 30.–34. SSW: Ultraschall, GBS-Abstrich
  • 5. Untersuchung – 35.–38. SSW: Ultraschall, Geburtsvorbereitungsgespräch

Untersuchungen nach der Geburt

  • Neugeborenen-Screening (in der Geburtsklinik)
  • Hüftultraschall im 1. Lebensmonat
  • Untersuchung im 3.–5. Lebensmonat
  • Untersuchung im 7.–9. Lebensmonat
  • Untersuchung im 10.–14. Lebensmonat

Was passiert, wenn ich Untersuchungen versäume?

Wenn die Pflichtuntersuchungen nicht fristgerecht nachgewiesen werden, wird das Kinderbetreuungsgeld um 1.300 Euro gekürzt. Es lohnt sich daher, die Termine sorgfältig einzutragen und rechtzeitig wahrzunehmen.

Tipp für Wien

In Wien bieten die Wiener Gesundheitsverbund-Ambulanzen sowie zahlreiche niedergelassene Gynäkologinnen und Gynäkologen alle Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen an – viele davon ohne Wartezeit bei der ÖGK als Kassenpatient.