Wiener Familienförderungen – Alle finanziellen Unterstützungen im Überblick

Als Familie in Wien hast du Anspruch auf eine Reihe finanzieller Unterstützungen – vom beitragsfreien Kindergarten bis zur Essensbeitragsbefreiung. Hier findest du alle wichtigen Wiener Leistungen auf einen Blick, ergänzend zu den bundesweiten Familienleistungen.

ℹ️ Hinweis: Alle Angaben basieren auf offiziellen Quellen von wien.gv.at und oesterreich.gv.at (Stand Juni 2026). Leistungen und Beträge können sich ändern – prüfe aktuelle Konditionen immer direkt bei der zuständigen Stelle.
🏫
Gratis-Kindergarten
für alle Wiener Kinder
🍽️
Essensbeitrag
Befreiung einkommensabhängig
💶
bundesweites KBG
via ÖGK, nicht Wien-spezifisch
🏛️
MA 10 / MA 11
zuständige Stellen Wien

🏫 Beitragsfreier Kindergarten in Wien

Das ist die wichtigste und bekannteste Wiener Familienförderung: Der Besuch von städtischen und privaten Kindergärten, Kindergruppen und bei Tageseltern ist in Wien für alle Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht beitragsfrei oder stark vergünstigt – unabhängig vom Einkommen der Eltern. Die Förderung wird direkt an die Kinderbetreuungseinrichtung ausbezahlt, Eltern müssen keinen gesonderten Antrag stellen.

✅ Voraussetzungen
Kind und mindestens ein Elternteil haben Hauptwohnsitz in Wien. Das Kind hat eine Kund:innen-Nummer im Verzeichnis der Wiener Kindergartenkinder.
📏 Mindestbesuch
Mindestens 16 Stunden pro Woche in der Betreuungseinrichtung. Für das Pflicht-Kindergartenjahr (ab 5 Jahren) gelten besondere Regeln.
🔗 Antrag
Keine eigene Antragstellung nötig – die Förderung läuft automatisch über die Kinderbetreuungseinrichtung ab.

🍽️ Befreiung vom Essensbeitrag

Der Kindergartenbesuch ist zwar beitragsfrei, aber für das Essen (Frühstück, Mittagessen, Jause) fällt ein Essensbeitrag an. Familien mit geringem Einkommen können diesen bei der MA 11 (Wiener Kinder- und Jugendhilfe) beantragen lassen. Der Zuschuss wird direkt an die Betreuungseinrichtung ausbezahlt.

DetailInformation
Einkommensgrenzemax. 1.930,26 € Familien-Netto-Einkommen/Monat (exkl. Familienbeihilfe, Stand 2026)
Zuständige StelleMA 11 – Wiener Kinder- und Jugendhilfe
AntragFormular über die Betreuungseinrichtung oder direkt bei MA 11 (online über wien.gv.at/amtswege)
Weitere Infoswien.gv.at – Essensbeitrag-Befreiung

💶 Bundesweites Kinderbetreuungsgeld – kein Wiener Bonus

Wichtige Klarstellung: Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ist eine bundesweite österreichische Leistung – keine Wiener Stadtleistung. Es wird von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) abgewickelt und gilt in ganz Österreich gleich. Wien bietet hier keinen eigenen Zusatzbonus.

📋 KBG-Konto (pauschal)
Für alle Eltern, auch ohne vorherige Erwerbstätigkeit. Tagesbetrag je nach gewählter Bezugsdauer: 17,65 bis 41,14 € (2026). Antrag bei der ÖGK.
💼 Einkommensabhängiges KBG
80 % des letzten Einkommens, maximal 80,12 €/Tag (ca. 2.400 €/Monat, 2026). Nur für Eltern mit vorangehender Erwerbstätigkeit.

Voraussetzung für das volle KBG ist der Nachweis der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen (5 Schwangerschaftsuntersuchungen + erste 5 Kinderuntersuchungen). Fehlt auch nur eine, werden pro Elternteil 1.300 € abgezogen. Alle Details auf unserer KBG-Ratgeberseite.

👨‍👩‍👧 Weitere bundesweite Familienleistungen

👨‍👩‍👧
Familienbeihilfe
Ab Geburt automatisch: 138,40 €/Monat (0–3 J.), 148,00 € (3–10 J.), 171,80 € (10–19 J.) – Stand 2026. Zuständig: Finanzamt Österreich.
💰
Familienbonus Plus
Steuerabsetzbetrag von 2.000 €/Jahr pro Kind bis 18 Jahre. Geltend machen über Arbeitnehmer:innenveranlagung oder Formular E30 beim Arbeitgeber.
👨‍💼
Familienzeitbonus
Für Väter oder zweiten Elternteil: Zuschuss bei Unterbrechung der Erwerbstätigkeit in den ersten 31 Tagen nach der Geburt. Antrag bei der ÖGK.
🤝
Partnerschaftsbonus
1.000 € einmalig, wenn beide Elternteile das KBG im Verhältnis 40:60 bis 50:50 aufteilen. Antrag bei der ÖGK nach dem letzten KBG-Tag.

📍 Anlaufstellen in Wien

ÖGK Wien – Kinderbetreuungsgeld
Für KBG-Anträge und Eltern-Kind-Pass-Nachweise. Adresse: Wienerbergstraße 15–19, 1100 Wien. Infoline: 0800 240 014 (kostenlos). Online: gesundheitskasse.at
MA 10 – Wiener Kindergärten
Für Kindergartenanmeldung, beitragsfreien Kindergarten und Kund:innen-Nummer. Servicestellen in allen Bezirken. Online: wien.gv.at/bildung/kindergarten-servicestellen
MA 11 – Wiener Kinder- und Jugendhilfe
Für Essensbeitragsbefreiung und weitere soziale Unterstützungen. Informationen und Antrag: wien.gv.at – Essensbeitrag
Finanzamt Österreich – Familienbeihilfe & Familienbonus
Für Familienbeihilfe und Familienbonus Plus. Online über FinanzOnline: finanzonline.bmf.gv.at
▶ Gibt es einen eigenen „Wiener Kinderbetreuungsbonus“?

Nein – einen Bonus dieses Namens gibt es in Wien nicht. Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ist eine bundesweite Leistung, die in ganz Österreich gleich funktioniert. Wien bietet eigene Förderungen vor allem im Bereich Kinderbetreuung: beitragsfreier Kindergarten und einkommensabhängige Essensbeitragsbefreiung. Einen separaten „Wiener Kinderbetreuungsbonus“ sucht man vergebens.

▶ Ab wann ist der Kindergarten in Wien kostenlos?

Der beitragsfreie Kindergarten gilt in Wien für alle Kinder bis zur Schulpflicht (bis ca. 6 Jahre) bei einem Mindestbesuch von 16 Stunden pro Woche und mit Hauptwohnsitz Wien. Der Betreuungsbeitrag entfällt – lediglich der Essensbeitrag kann anfallen, für den es eine einkommensabhängige Befreiungsmöglichkeit gibt.

▶ Wer bekommt die Familienbeihilfe und muss ich sie beantragen?

Die Familienbeihilfe wird anlässlich der Geburt automatisch – ohne eigenen Antrag – gewährt. Sie wird monatlich vom Finanzamt Österreich ausbezahlt und ist einkommensunabhängig. Ab Geburt sind es 138,40 €/Monat (Stand 2026).

▶ Welche Förderungen bekomme ich als Wiener Familie zusätzlich zum KBG?

Über das bundesweite KBG hinaus profitieren Wiener Familien vor allem vom beitragsfreien Kindergarten (ab ca. 2,5 Jahren sinnvoll nutzbar) und – bei geringem Einkommen – von der Essensbeitragsbefreiung. Bundesweit kommen Familienbonus Plus, Familienzeitbonus und Partnerschaftsbonus hinzu.

▶ Was ist der Unterschied zwischen MA 10 und MA 11?

MA 10 (Wiener Kindergärten) ist für Kinderbetreuungseinrichtungen, Anmeldungen und den beitragsfreien Kindergarten zuständig. MA 11 (Wiener Kinder- und Jugendhilfe) kümmert sich um soziale Unterstützungen wie Essensbeitragsbefreiungen und Familienberatung.