
Karenz in Österreich – Dein kompletter Ratgeber
Karenz, Kinderbetreuungsgeld, Väterkarenz, Elternteilzeit – das österreichische System ist komplex, aber großzügig. Damit du keine Fristen versäumst und alle Leistungen bekommst, die dir zustehen: Alle wichtigen Infos, basierend auf oesterreich.gv.at und bundeskanzleramt.gv.at.
🏠 Was ist Karenz?
Karenz ist laut oesterreich.gv.at der Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Arbeitsentgelts. Es handelt sich um ein gesetzliches Recht für alle unselbstständig erwerbstätigen Elternteile in Österreich. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber kann die Karenz nicht verweigern. Wer in Karenz ist, bekommt kein Gehalt – kann aber Kinderbetreuungsgeld (KBG) beantragen.
📅 Dauer der Karenz – Überblick
| Situation | Max. Karenzdauer | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Nur ein Elternteil in Karenz | 22 Monate | Ab Geburt Nov. 2023 |
| Beide Elternteile abwechselnd | 24 Monate | 2. Elternteil mind. 2 Monate |
| Beide mit 1 Monat Überschneidung | 23 Monate | Nur beim ersten Wechsel möglich |
| Alleinerziehend | 24 Monate | Kein anderer Elternteil im Haushalt |
| Kinder vor 1. November 2023 geboren | 24 Monate | Unabhängig von Aufteilung |
📋 Meldefristen – das musst du wissen
Karenz entsteht nicht automatisch – du musst sie bei deiner Arbeitgeberin oder deinem Arbeitgeber anmelden. Wenn du die Frist versäumst, besteht kein automatischer Anspruch mehr.
Meldung spätestens bis zum Ende des Mutterschutzes (in der Regel 8 Wochen nach der Geburt). Beginn und Dauer der Karenz müssen bekannt gegeben werden.
Meldung spätestens 8 Wochen nach der Geburt, wenn direkt nach Ende des Mutterschutzes mit Karenz begonnen werden soll. Spätere Karenz: mind. 3 Monate vor Beginn melden.
Meldung am besten per eingeschriebenem Brief. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber muss eine Bestätigung über Beginn und Dauer ausstellen.
💶 Kinderbetreuungsgeld (KBG) – 2 Modelle im Vergleich
Während der Karenz gibt es kein Gehalt – aber du kannst Kinderbetreuungsgeld (KBG) beantragen. Die Wahl des Modells ist bindend für beide Elternteile und kann nur innerhalb von 14 Tagen nach der erstmaligen Antragstellung geändert werden. Nimm dir also Zeit für diese Entscheidung!
Steht allen Eltern zu – unabhängig davon, ob vor der Geburt gearbeitet wurde. Die Bezugsdauer ist flexibel wählbar (365–851 Tage für 1 Elternteil, 456–1.063 Tage für beide). Je länger du beziehst, desto niedriger der Tagesbetrag.
- Tagesbetrag 2026: 41,14 € bis 17,65 € (je nach Dauer)
- Zuverdienst: bis 18.000 €/Jahr möglich
- Partnerschaftsbonus: +1.000 € (je 500 €) bei gleicher Aufteilung
- Auch für Selbstständige, Studierende, Hausfrauen/-männer
Für Eltern mit höherem Einkommen, die nur kurz pausieren möchten. Voraussetzung: 182 Tage durchgehende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Österreich vor der Geburt.
- Höhe: 80 % des Letzteinkommens
- Maximum 2026: 80,12 €/Tag (~2.400 €/Monat)
- Bezugsdauer: max. 365 Tage (1 ET) / bis 14. Monat (beide ET)
- Zuverdienst: nur 8.600 €/Jahr erlaubt
- Kein gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld möglich
👨 Papamonat & Väterkarenz
Seit 2017 haben alle unselbstständig erwerbstätigen Väter in der Privatwirtschaft einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf den Papamonat (auch „Babymonat“ genannt) – eine einmonatige Freistellung rund um die Geburt, ohne Gehalt, aber mit Familienzeitbonus.
Einmonatige Freistellung rund um die Geburt. Kein Gehalt, aber Familienzeitbonus beim Finanzamt beantragen. Muss mind. 3 Monate vorher beim Arbeitgeber gemeldet werden.
Nur 16 % der österreichischen Väter nehmen Karenz. Österreich ist damit EU-weites Schlusslicht. Dabei lohnt es sich doppelt: mehr Bonding und 2 Monate mehr Gesamtkarenz für die Familie.
Die Karenz kann maximal zweimal geteilt werden (3 Abschnitte: z.B. Mutter/Vater/Mutter). Jeder Abschnitt muss mind. 2 Monate dauern. Beim ersten Wechsel ist eine Überlappung von 1 Monat möglich.
💼 Beschäftigung & Elternteilzeit während der Karenz
Während der Karenz darfst du geringfügig beschäftigt sein – 2026 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 551,10 Euro pro Monat. Eine Beschäftigung über dieser Grenze ist nur sehr eingeschränkt zulässig.
Nach der Karenz hast du als Elternteil Anspruch auf Elternteilzeit – also auf Arbeitszeitreduktion oder Änderung der Lage deiner Arbeitszeit bis zum 7. Geburtstag des Kindes (bei Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeiter:innen). In kleineren Betrieben gilt ein Anspruch bis zum 4. Geburtstag, aber nur mit Einigung. Außerdem sind Arbeitgeber verpflichtet, dich mit derselben Verwendung wieder zu beschäftigen.
✅ Checkliste: Was du vor und während der Karenz erledigen musst
- Karenz beim Arbeitgeber anmelden (Mutter: bis Ende Mutterschutz; Vater: bis 8 Wochen nach Geburt)
- KBG-Modell wählen (Konto oder einkommensabhängig) – Entscheidung gut überlegen!
- Väterkarenz planen: Mindestens 2 Monate lohnen sich für die ganze Familie
- Papamonat: mind. 3 Monate vorher beim Arbeitgeber melden
- KBG beantragen beim zuständigen Krankenversicherungsträger (ÖGK) – max. 182 Tage rückwirkend möglich!
- Bestätigung der Karenz vom Arbeitgeber einholen und aufbewahren
- Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag beantragen (Finanzamt / FinanzOnline)
- Mutter-Kind-Pass Untersuchungen wahrnehmen
- Rückkehr zum Arbeitgeber spätestens 3 Monate vorher bestätigen
- Elternteilzeit beantragen (falls gewünscht)
- Kinderbetreuungsplatz rechtzeitig organisieren – in Wien über wien.gv.at/bildung/kindergarten/
- Karenz verlängerung wenn nötig: Meldung spätestens 3 Monate vor gemeldetem Ende
❓ Häufige Fragen zur Karenz in Österreich
▶ Wie lange kann ich in Österreich in Karenz gehen?
▶ Was ist der Unterschied zwischen Karenz und Kinderbetreuungsgeld?
▶ Darf ich während der Karenz arbeiten?
▶ Welches KBG-Modell ist besser – Konto oder einkommensabhängig?
▶ Kann ich nach der Karenz in meinen alten Job zurück?
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