
Untersuchungen in der Schwangerschaft
Schwangerschaftsuntersuchungen sind ein essenzieller Bestandteil der Vorsorge. Von der ersten Bestätigung bis zur Geburt begleiten fünf Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen werdende Mütter – kostenlos bei Kassenärztinnen und -ärzten. Sie bilden auch die Grundlage für das volle Kinderbetreuungsgeld.
Auf einen Blick
📋 Zeitplan: Alle 5 Untersuchungen
Alle Termine im Eltern-Kind-Pass – halte diese Zeitfenster unbedingt ein!
⚠️ Wichtig: KBG-Pflicht
Für das volle Kinderbetreuungsgeld sind alle 5 Schwangerschaftsuntersuchungen Pflicht. Fehlt der Nachweis auch nur einer einzigen Untersuchung, werden grundsätzlich 1.300 Euro pro Elternteil abgezogen. Die Ultraschalluntersuchungen sind hingegen keine KBG-Voraussetzung.
Ersttrimesterscreening
Das Ersttrimesterscreening ist eine optionale, kostenpflichtige Zusatzuntersuchung zwischen der 11. und 13+6. Schwangerschaftswoche. Es ist nicht Teil des Eltern-Kind-Passes, aber eine etablierte Möglichkeit zur Früherkennung.
- Messung der kindlichen Nackendicke (NT – Nuchal Translucency)
- Blutabnahme: 4 mütterliche Hormonwerte
- Doppler-Ultraschall der Gebärmutterarterien (Präeklampsie-Risiko)
- Nicht-invasiver Pränataltest (NIPT): kindliche Chromosomen im Mutterblut
- Einschätzung des Risikos für Trisomie 21 (Down-Syndrom), 13 und 18
Hebammenberatung
Zwischen der 18. und 22. SSW besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Hebammenberatung. Die Beratung umfasst Informationen zu Schwangerschaftsverlauf, Geburt, Wochenbett, Stillen und Unterstützungsangeboten. Sie ist freiwillig und keine Voraussetzung für das Kinderbetreuungsgeld.
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