Familienbonus Plus Österreich — so sparst du bei der Steuer
Der Familienbonus Plus ist eine direkte Steuerentlastung für Eltern in Österreich – kein Zuschuss, sondern eine Reduktion der Einkommensteuer. Hier erfährst du, wer ihn bekommt, wie hoch er ist und wie du ihn richtig beantragst.
💶 Was ist der Familienbonus Plus?
Der Familienbonus Plus (kurz: FaBo+) ist ein Steuerabsetzbetrag – er reduziert direkt die zu zahlende Einkommensteuer, nicht das zu versteuernde Einkommen. Das macht ihn besonders wirkungsvoll: Pro Kind und Jahr werden bis zu 2.000,16 € von der Steuerrechnung abgezogen (Stand 2026).
Der Familienbonus Plus ist kein ausgezahlter Zuschuss – er reduziert nur die Steuer, die du sowieso zahlen würdest. Wer wenig oder keine Einkommensteuer zahlt, bekommt deshalb weniger oder nichts. In diesem Fall kann stattdessen der Kindermehrbetrag relevant sein.
👤 Wer hat Anspruch?
Anspruch auf den Familienbonus Plus haben Eltern, die für ein Kind Familienbeihilfe beziehen. Das gilt für:
✂️ Aufteilung zwischen den Elternteilen
Beide Elternteile können den Familienbonus Plus beanspruchen – entweder teilt einer den vollen Betrag, oder beide nehmen je 50 %. Die Aufteilung muss einvernehmlich gewählt werden und wird im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung (Steuererklärung) angegeben.
2.000,16 € Absetzbetrag bei einem Elternteil. Sinnvoll wenn ein Partner deutlich mehr verdient oder der andere kein/kaum Einkommen hat.
Je 1.000,08 € pro Elternteil. Sinnvoll wenn beide ähnlich viel verdienen und beide genug Steuer zahlen um den Bonus voll ausschöpfen zu können.
📋 So beantragst du den Familienbonus Plus
Du kannst deinen Arbeitgeber beauftragen, den Familienbonus Plus bereits monatlich beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigen (E 30 Formular beim Arbeitgeber einreichen).
Im Zuge der jährlichen Steuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung) über FinanzOnline beantragen – der Bonus wird dann rückerstattet.
Selbstständige und Unternehmer tragen den Familienbonus Plus in der jährlichen Einkommensteuererklärung ein.
🧮 Kindermehrbetrag — für Geringverdiener
Wer wenig oder keine Einkommensteuer zahlt und deshalb den Familienbonus Plus nicht (voll) ausschöpfen kann, hat möglicherweise Anspruch auf den Kindermehrbetrag. Dieser beträgt bis zu 700,08 € pro Kind und Jahr und wird direkt ausgezahlt – auch wenn keine Steuer anfällt.
▶ Kann ich den Familienbonus rückwirkend beantragen?
Ja – über die Arbeitnehmerveranlagung kannst du den Familienbonus Plus rückwirkend für bis zu 5 Jahre beantragen. Das lohnt sich besonders wenn du ihn in den letzten Jahren vergessen hast.
▶ Was passiert wenn beide Elternteile 100 % beantragen?
Das führt zu einer Nachzahlung ans Finanzamt. Ihr solltet euch daher vorab abstimmen, wer welchen Anteil beansprucht – entweder einer 100 % oder beide je 50 %.
▶ Gilt der Familienbonus auch während der Karenz?
Während der Karenz zahlt man oft keine oder sehr wenige Einkommensteuer – der Bonus verpufft dann. In diesem Fall lohnt es sich, dass der berufstätige Elternteil den vollen Betrag beansprucht.
▶ Wo finde ich das E 30 Formular?
Das Formular E 30 ist auf der Website des Finanzministeriums (bmf.gv.at) als PDF verfügbar. Es wird beim Arbeitgeber eingereicht – nicht beim Finanzamt.
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