Familienbonus Plus Österreich — so sparst du bei der Steuer

Der Familienbonus Plus ist eine direkte Steuerentlastung für Eltern in Österreich – kein Zuschuss, sondern eine Reduktion der Einkommensteuer. Hier erfährst du, wer ihn bekommt, wie hoch er ist und wie du ihn richtig beantragst.

💶
2.000,16 €
Steuerentlastung pro Kind und Jahr (bis 18 J.)
👶
700,08 €
Pro Kind ab 18 Jahren (wenn in Ausbildung)
✂️
Aufteilung möglich
Beide Elternteile können je 50 % beanspruchen
📅
Ab Geburt
Gilt ab dem Monat der Geburt des Kindes

💶 Was ist der Familienbonus Plus?

Der Familienbonus Plus (kurz: FaBo+) ist ein Steuerabsetzbetrag – er reduziert direkt die zu zahlende Einkommensteuer, nicht das zu versteuernde Einkommen. Das macht ihn besonders wirkungsvoll: Pro Kind und Jahr werden bis zu 2.000,16 € von der Steuerrechnung abgezogen (Stand 2026).

💡 Wichtig: kein Geld vom Staat

Der Familienbonus Plus ist kein ausgezahlter Zuschuss – er reduziert nur die Steuer, die du sowieso zahlen würdest. Wer wenig oder keine Einkommensteuer zahlt, bekommt deshalb weniger oder nichts. In diesem Fall kann stattdessen der Kindermehrbetrag relevant sein.

👤 Wer hat Anspruch?

Anspruch auf den Familienbonus Plus haben Eltern, die für ein Kind Familienbeihilfe beziehen. Das gilt für:

Elternteile, die in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind
Kinder bis 18 Jahre, für die Familienbeihilfe bezogen wird
Kinder über 18 Jahre, die sich in Berufsausbildung befinden (reduzierter Betrag)
Alleinerziehende – voller Betrag möglich

✂️ Aufteilung zwischen den Elternteilen

Beide Elternteile können den Familienbonus Plus beanspruchen – entweder teilt einer den vollen Betrag, oder beide nehmen je 50 %. Die Aufteilung muss einvernehmlich gewählt werden und wird im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung (Steuererklärung) angegeben.

Ein Elternteil nimmt alles

2.000,16 € Absetzbetrag bei einem Elternteil. Sinnvoll wenn ein Partner deutlich mehr verdient oder der andere kein/kaum Einkommen hat.

Beide teilen 50/50

Je 1.000,08 € pro Elternteil. Sinnvoll wenn beide ähnlich viel verdienen und beide genug Steuer zahlen um den Bonus voll ausschöpfen zu können.

📋 So beantragst du den Familienbonus Plus

1
Lohnzettel-Weg (sofort)
Du kannst deinen Arbeitgeber beauftragen, den Familienbonus Plus bereits monatlich beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigen (E 30 Formular beim Arbeitgeber einreichen).
2
Arbeitnehmerveranlagung (nachträglich)
Im Zuge der jährlichen Steuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung) über FinanzOnline beantragen – der Bonus wird dann rückerstattet.
3
Einkommensteuererklärung
Selbstständige und Unternehmer tragen den Familienbonus Plus in der jährlichen Einkommensteuererklärung ein.

🧮 Kindermehrbetrag — für Geringverdiener

Wer wenig oder keine Einkommensteuer zahlt und deshalb den Familienbonus Plus nicht (voll) ausschöpfen kann, hat möglicherweise Anspruch auf den Kindermehrbetrag. Dieser beträgt bis zu 700,08 € pro Kind und Jahr und wird direkt ausgezahlt – auch wenn keine Steuer anfällt.

Kann ich den Familienbonus rückwirkend beantragen?

Ja – über die Arbeitnehmerveranlagung kannst du den Familienbonus Plus rückwirkend für bis zu 5 Jahre beantragen. Das lohnt sich besonders wenn du ihn in den letzten Jahren vergessen hast.

Was passiert wenn beide Elternteile 100 % beantragen?

Das führt zu einer Nachzahlung ans Finanzamt. Ihr solltet euch daher vorab abstimmen, wer welchen Anteil beansprucht – entweder einer 100 % oder beide je 50 %.

Gilt der Familienbonus auch während der Karenz?

Während der Karenz zahlt man oft keine oder sehr wenige Einkommensteuer – der Bonus verpufft dann. In diesem Fall lohnt es sich, dass der berufstätige Elternteil den vollen Betrag beansprucht.

Wo finde ich das E 30 Formular?

Das Formular E 30 ist auf der Website des Finanzministeriums (bmf.gv.at) als PDF verfügbar. Es wird beim Arbeitgeber eingereicht – nicht beim Finanzamt.